Portrait of doctor smiling wearing eyeglasses and showing stethoscope tools at office in private clinic. Medicine and health care and insurance concept

Was wir für Sie tun

Bei uns stehen Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter im Mittelpunkt.

Als regional verwurzeltes Unternehmen liegt unsere Stärke in der persönlichen und auf den Kunden abgestimmten Betreuung. Entsprechend Ihrer Anforderungen erstellen wir für Sie individuelle Lösungen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vorrangig daran interessiert sind, Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen herzustellen oder ob Sie einen kompetenten und verlässlichen Partner suchen, um erforderliche Vorsorgen oder auch umfangreichere Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder der betrieblichen Wiedereingliederung umzusetzen.

Nach ASiG §2 und DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber gehalten, schriftlich einen Betriebsarzt zu bestellen.
Nach Klärung der wichtigsten Details erhalten Sie von uns einen maßgeschneiderten Betreuungsvertrag je nach Form und Umfang der betriebsärztlichen Betreuung wie es die DGUV Vorschrift 2 vorsieht.

Um Ihre Anfrage entsprechend bearbeiten zu können benötigen wir daher insbesondere folgende Informationen:

  • Name des Unternehmens
  • Anschrift und Kontaktinformationen
  • Branchenzugehörigkeit bzw. Gewerbeart
  • WZ-Schlüssel (siehe DGUV V2 – Anlage 2 oder Nachfrage bei Ihrer Berufsgenossenschaft)
  • Die Anzahl Ihrer Mitarbeiter (einschließlich Voll- und Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zeitarbeiter)
  • Datum des Betreuungsbeginns

In vielen Fällen sind diese Informationen für uns bereits ausreichend, um ein erstes Angebot zu Ihrer Orientierung zu erstellen. Sollten wir weitere Informationen benötigen, werden wir mit Ihnen in Kontakt treten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Hier gelangen Sie zum Formular für Ihre Anfrage und zum Auftragsbogen für betriebsspezifische Leistungen.

Unser Leistungsspektrum

Betriebsärztliche Betreuung

Für alle Unternehmen ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter gilt: Jeder Mitarbeiter ist durch einen Betriebsarzt zu betreuen (§2 ASiG). Die Übertragung von Aufgaben an den Betriebsarzt regelt §3 des ASiG.